



51061 Köln
von 08:00-17:00 Uhr
| Montag, den 26. September 2011 um 17:18 Uhr |
IT & Medizin – Einführung der elektronischen GesundheitskarteAb Oktober 2011 werden die Krankenkassen 10% der Bevölkerung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausstatten. Die Karte soll im Notfall lebensrettende Informationen schnell zur Verfügung stellen und eine sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern gewährleisten.
Für die Inbetriebnahme des Kartensystems ist es notwendig, dass im Vorfeld ein bundesweiter Austausch der Kartenlesegeräte durchgeführt wird, welche die eGK–Daten verarbeiten können. Diese sogenannten eHealth-BCS-Terminal sind in der Lage, sowohl die elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten auszulesen. Ob diese Geräte auch mit der Software der Praxis kompatibel sind, ist beim jeweiligen Praxissoftwarehersteller zu erfragen.
Für die Anschaffung dieser Kartenlesegeräte ist eine so genannte Erstattungspauschale der Krankenkassen geplant. Die Höhe der Erstattungspauschale ist noch nicht ermittelt. Um eine Erstattung zu erhalten, muss das Gerät bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel Zertifizierungen des Bundesamt für Sicherheit und den TÜVIT.
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